Kurz erklärt
Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an bestimmten Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von beihilfeberechtigten Personen, häufig Beamtinnen und Beamten. Eine private Krankenversicherung kann ergänzend die Kosten absichern, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Welche Aufwendungen anerkannt werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften.
Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für beihilfeberechtigte Personen, insbesondere Beamtinnen und Beamte. Sie beteiligt sich nach festgelegten Regeln an bestimmten Kosten, etwa für medizinische Behandlungen oder Arzneimittel. Beihilfe ist keine Krankenversicherung: Sie erstattet nur Aufwendungen, die nach den maßgeblichen Vorschriften beihilfefähig sind. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Dienstherrn und können sich auch für Angehörige unterscheiden.
Im Zusammenhang mit der PKV wird häufig eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Kosten abgeschlossen. Sie wird als Restkostenversicherung bezeichnet. Wie viel Beihilfe gewährt wird und welche Kosten die Versicherung abdecken soll, hängt unter anderem vom jeweiligen Beihilferecht und der persönlichen Situation ab. Ein Alltagsbeispiel: Eine beihilfeberechtigte Person erhält eine Rechnung für eine ärztliche Behandlung. Sie reicht die Kosten bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung ein; beide prüfen jeweils, welchen Anteil sie nach ihren Regeln übernehmen. Das Beispiel beschreibt den Ablauf allgemein und sagt nichts über eine konkrete Erstattung aus.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 9. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
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