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Lexikon

Restkostenversicherung: einfach erklärt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 9. Oktober 2026

Kurz erklärt

Eine Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die bei beihilfeberechtigten Personen den Teil der Krankheitskosten absichert, den die Beihilfe nicht trägt. Welche Kosten erstattet werden, hängt von den Beihilfevorschriften und den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Eine Restkostenversicherung ist eine Form der privaten Krankenversicherung, die vor allem für beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte gedacht ist. Die Beihilfe übernimmt einen Teil bestimmter Krankheitskosten. Die Restkostenversicherung kann den verbleibenden Anteil absichern, soweit die jeweiligen Versicherungsbedingungen das vorsehen. Sie ist damit meist keine Vollversicherung für sämtliche Krankheitskosten.

Im Alltag funktioniert das zum Beispiel so: Eine Beamtin erhält eine Rechnung für eine medizinische Behandlung. Sie reicht die Rechnung bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Beihilfe erstattet den Anteil, der nach den für sie geltenden Regeln beihilfefähig ist. Die Restkostenversicherung prüft anschließend ihren vereinbarten Anteil. Was tatsächlich erstattet wird, kann unter anderem davon abhängen, ob die Behandlung versichert und nach den Vertragsbedingungen erstattungsfähig ist.

Der benötigte Versicherungsschutz richtet sich danach, welcher Anteil durch die Beihilfe abgedeckt wird. Beihilferegeln können je nach Dienstherr und persönlicher Situation unterschiedlich sein. Auch für Angehörige können eigene Beihilfeansprüche und ein entsprechender Versicherungsbedarf gelten. Deshalb lässt sich aus dem Begriff allein nicht ableiten, welche Leistungen ein konkreter Vertrag umfasst. Die Restkostenversicherung ist außerdem von einer Krankenzusatzversicherung zu unterscheiden, die einzelne Leistungen ergänzend absichert, etwa bei gesetzlich Versicherten.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
9. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)

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