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Dieser Check ist eine allgemeine Ersteinordnung nach § 10 SGB V und § 198 VVG (Rechengrößen 2026). Er ersetzt keine Beratung. Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse bzw. der Versicherer.
Verfügbar, sobald dein Ergebnis angezeigt wird.
Häufige Fragen zum FamilienCheck
Wann ist mein Kind beitragsfrei mitversichert?
Wenn mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt sind. Bei verheirateten Eltern, von denen einer privat versichert ist, gilt zusätzlich eine Einkommensregel.
Was gilt, wenn ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert ist?
Bei verheirateten Eltern ist die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und regelmäßig über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze liegt. Bei unverheirateten Eltern gilt diese Regel nicht.
Wie lange habe ich Zeit, ein Neugeborenes privat zu versichern?
Nach § 198 VVG meldest du das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit, allerdings nicht umfassender als der des Elternteils.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Ersteinordnung auf Basis allgemeiner Regeln. Im Einzelfall entscheidet deine Krankenkasse bzw. dein Versicherer.
