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Versicherer

NÜRNBERGER: Private Krankenversicherung im Profil

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 11. Oktober 2026 · Datenstand 11.10.2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unternehmen und Sparten
  3. Zielgruppen
  4. Tarifangebot
  5. Leistungsmerkmale
  6. Besonderheiten
  7. Service und Erstattung
  8. Möglichkeiten beim Tarifwechsel
  9. Beschwerdewege
  10. Quellen und Datenstand

Kurz erklärt

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG bietet private Krankenversicherungen an. Dieses Profil nennt Firmendaten, Zielgruppen, Tariflinien und Servicewege laut Anbieterseiten (Stand 11.10.2026). Beiträge, Bewertungen und Empfehlungen enthält es nicht; Leistungen ergeben sich aus den Tarifbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertragspartner der privaten Krankenvollversicherung ist laut Impressum die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG mit Sitz in Nürnberg.
  • Zielgruppen, Tariflinien und Servicewege stammen von den offiziellen Anbieterseiten (Stand 11.10.2026) und sind unten einzeln aufgeführt.
  • Das Profil nennt keine Beiträge, Testergebnisse oder Rangfolgen. Leistungen ergeben sich aus den Versicherungs- und Tarifbedingungen deines Tarifs.
  • Eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann schwierig oder ausgeschlossen sein.

Unternehmen und Sparten

  • Gesellschaft: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG)
  • Sitz: Nürnberg (Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg)
  • Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg, HRB 10668
  • Aufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn

Das Impressum führt die Gesellschaft als Konzerngesellschaft der NÜRNBERGER; eine Muttergesellschaft nennt die Seite nicht ausdrücklich.

Für deinen Vertrag ist die Gesellschaft maßgeblich, die in deinem Versicherungsschein steht. Die Marke oder der Konzernname allein sagt darüber nichts. Datenstand der Unternehmensangaben: 11.10.2026, Quelle ist das jeweilige Impressum (siehe unten).

Zielgruppen

Laut Anbieterseite gibt es die private Krankenvollversicherung für Angestellte und Selbstständige sowie eine Beihilfeversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare.

Ob du die Voraussetzungen erfüllst, hängt von deiner Situation ab: Angestellte brauchen ein Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro), Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Eine Gesundheitsprüfung gehört zur Annahme. Mehr dazu auf den Seiten für Angestellte, Selbstständige und Beamte. Dass ein Anbieter eine Zielgruppe nennt, ist keine Empfehlung.

Tarifangebot

Laut den offiziellen Seiten des Anbieters (Stand 11.10.2026):

  • Für Angestellte und Selbstständige drei Tariflinien: Hausarzttarif (Einsteiger), Komforttarif „TOP“ und Premiumtarif „MAX“ (Bezeichnungen aus den Rechenbeispielen der Anbieterseite, zum Beispiel TOP6 und MAX6+)
  • Zusatztarife für Krankenhaus, Zahn und Krankentagegeld können zur Vollversicherung ergänzt werden
  • Beihilfeversicherung für Beamte; Anwärtertarife können nach Angabe der NÜRNBERGER ohne Gesundheitsprüfung in die Beamtentarife überführt werden

Tarifnamen und Tarifkombinationen ändern sich, und nicht jeder Tarif steht jeder Person offen. Verbindlich sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen, die dir der Versicherer vor Antragstellung aushändigt. Beiträge nennen wir nicht: Sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbehalt ab.

Leistungsmerkmale

Leistungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif und stehen in den Versicherungs- und Tarifbedingungen sowie in den Produktinformationsblättern des Versicherers. Dieses Profil bewertet oder vergleicht sie bewusst nicht, weil eine pauschale Aussage über „den Versicherer“ nicht möglich ist. Beim Prüfen eines Tarifs helfen diese Fragen: Wie hoch ist der Selbstbehalt (Selbstbehalt in der PKV)? Wird nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen erstattet? Gibt es Wartezeiten, Begrenzungen oder Ausschlüsse? Einen Überblick über typische Leistungsbereiche gibt die Seite Leistungen der PKV.

Besonderheiten

Diese Merkmale nennt der Anbieter selbst. Ob sie für dich relevant sind, zeigt erst ein Blick in die Bedingungen:

  • Ein Beitragsentlastungstarif für das Rentenalter steht laut Anbieter nur Beamten offen, nicht Beamtenanwärtern.

Weitere Besonderheiten führen wir nicht auf, weil sie sich nur im Vergleich der Bedingungen belegen lassen.

Service und Erstattung

Laut Anbieterseiten (Stand 11.10.2026) stehen diese Wege offen:

  • EasyScan Rechnungs-App: Rechnungen und Verordnungen fotografieren oder als PDF hochladen (nicht für Dokumente der Auslandsreisekrankenversicherung); eigenes Konto, nicht die Zugangsdaten von „Meine NÜRNBERGER“
  • Kundenportal „Meine NÜRNBERGER“ und Online-Formular auf der Kundenservice-Seite
  • Post an die Leistungsabteilung in Nürnberg

Ein EasyScan-Konto gilt nach Angabe der NÜRNBERGER für alle versicherten Personen und Verträge desselben Versicherungsnehmers; eine Registrierung ist erst nach Versicherungsbeginn möglich.

Ob du eine Rechnung einreichst, entscheidest du. Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung kann Nicht-Einreichen günstiger sein; die Seite Beitragsrückerstattung und der Rückerstattungs-Rechner helfen bei der Einordnung. Aussagen zur tatsächlichen Bearbeitungsdauer oder zur Servicequalität treffen wir nicht.

Möglichkeiten beim Tarifwechsel

Bist du bereits bei der NÜRNBERGER versichert, kannst du nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG verlangen, dass dein Versicherer einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet; bei höheren oder umfassenderen Leistungen kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder Wartezeiten verlangen. Welche Tarife für dich in Frage kommen, nennt dir der Versicherer auf Anfrage. Richte sie schriftlich an die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (Kontakt: über das Kundenportal „Meine NÜRNBERGER“). Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe bietet der Tarifwechsel-Assistent; Hintergründe stehen unter Tarifwechsel.

Beschwerdewege

Bei Streit über eine Leistung oder eine Beitragsanpassung kannst du so vorgehen:

  • Wende dich zuerst schriftlich an die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG und bitte um eine begründete Entscheidung.
  • Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, kostenlose Rufnummer 0800 2550444) ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos. Laut Mitgliederliste des Ombudsmanns (abgerufen am 11.10.2026) gehört das Unternehmen zu den teilnehmenden Versicherern.
  • Über Verstöße gegen Aufsichtsrecht kannst du dich bei der BaFin beschweren, die als Aufsicht im Impressum genannt wird. Sie entscheidet aber keine Einzelfälle.
  • Der Rechtsweg bleibt unabhängig davon offen. Bei größeren Streitwerten oder Fristen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Weitere Hilfe bei abgelehnten Leistungen: Leistungsablehnung.

Quellen und Datenstand

Alle Angaben stammen von den folgenden offiziellen Seiten und wurden am 11.10.2026 abgerufen. Tarife, Apps und Unternehmensstruktur ändern sich; im Zweifel gelten das aktuelle Impressum und die Vertragsunterlagen.

Redaktioneller Stand: Die Angaben wurden am 11.10.2026 aus den genannten Anbieterseiten zusammengestellt. Die fachliche Prüfung ist unter „Über diesen Beitrag“ ausgewiesen. Dieses Profil enthält keine Tarifempfehlung und keine Bewertung.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
11. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
Datenstand
11.10.2026
Quellenbasis
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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