Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG bietet private Krankenversicherungen an. Dieses Profil nennt Firmendaten, Zielgruppen, Tariflinien und Servicewege laut Anbieterseiten (Stand 11.10.2026). Beiträge, Bewertungen und Empfehlungen enthält es nicht; Leistungen ergeben sich aus den Tarifbedingungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vertragspartner der privaten Krankenvollversicherung ist laut Impressum die SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG (Firmierung laut Impressum) mit Sitz in Fellbach.
- Zielgruppen, Tariflinien und Servicewege stammen von den offiziellen Anbieterseiten (Stand 11.10.2026) und sind unten einzeln aufgeführt.
- Das Profil nennt keine Beiträge, Testergebnisse oder Rangfolgen. Leistungen ergeben sich aus den Versicherungs- und Tarifbedingungen deines Tarifs.
- Eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann schwierig oder ausgeschlossen sein.
Unternehmen und Sparten
- Gesellschaft: SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG (Firmierung laut Impressum)
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) laut Impressum. Die Mitgliederliste des PKV-Ombudsmanns führt noch „Süddeutsche Krankenversicherung a.G.“
- Sitz: Fellbach (Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach)
- Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 808002
- Aufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn
Die SDK befindet sich im Zusammenschluss mit der Stuttgarter; nach Presseberichten (Stand Juli 2026) soll im Herbst 2026 eine gemeinsame Unternehmensstruktur entstehen. Rechtsform und Firmierung können sich deshalb ändern. Maßgeblich ist das aktuelle Impressum.
Für deinen Vertrag ist die Gesellschaft maßgeblich, die in deinem Versicherungsschein steht. Die Marke oder der Konzernname allein sagt darüber nichts. Datenstand der Unternehmensangaben: 11.10.2026, Quelle ist das jeweilige Impressum (siehe unten).
Zielgruppen
Laut Anbieterseite bietet die SDK die Krankenvollversicherung für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Ärzte an. Für Angestellte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze gibt es einen Optionstarif.
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, hängt von deiner Situation ab: Angestellte brauchen ein Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro), Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Eine Gesundheitsprüfung gehört zur Annahme. Mehr dazu auf den Seiten für Angestellte, Selbstständige und Beamte. Dass ein Anbieter eine Zielgruppe nennt, ist keine Empfehlung.
Tarifangebot
Laut den offiziellen Seiten des Anbieters (Stand 11.10.2026):
- Für Selbstständige: ein modular aufgebautes Angebot mit 15 kombinierbaren Tarifbausteinen (Angabe der SDK)
- Optionstarif für Angestellte, der laut SDK den aktuellen Gesundheitszustand festhält und bis zum 40. Lebensjahr offensteht
- Eigene Seiten für Beamte und Ärzte
Tarifnamen und Tarifkombinationen ändern sich, und nicht jeder Tarif steht jeder Person offen. Verbindlich sind die Versicherungs- und Tarifbedingungen, die dir der Versicherer vor Antragstellung aushändigt. Beiträge nennen wir nicht: Sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbehalt ab.
Leistungsmerkmale
Leistungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif und stehen in den Versicherungs- und Tarifbedingungen sowie in den Produktinformationsblättern des Versicherers. Dieses Profil bewertet oder vergleicht sie bewusst nicht, weil eine pauschale Aussage über „den Versicherer“ nicht möglich ist. Beim Prüfen eines Tarifs helfen diese Fragen: Wie hoch ist der Selbstbehalt (Selbstbehalt in der PKV)? Wird nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen erstattet? Gibt es Wartezeiten, Begrenzungen oder Ausschlüsse? Einen Überblick über typische Leistungsbereiche gibt die Seite Leistungen der PKV.
Besonderheiten
Diese Merkmale nennt der Anbieter selbst. Ob sie für dich relevant sind, zeigt erst ein Blick in die Bedingungen:
- Der Optionstarif ist nach Angabe der SDK ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Anlässe und Fristen für den späteren Wechsel stehen in den Optionsbedingungen.
Weitere Besonderheiten führen wir nicht auf, weil sie sich nur im Vergleich der Bedingungen belegen lassen.
Service und Erstattung
Laut Anbieterseiten (Stand 11.10.2026) stehen diese Wege offen:
- SDK-App und Kundenportal: Dokumente wie Rechnungen, Rezepte und Kostenvoranschläge einreichen und den Bearbeitungsstatus ansehen
- Die Einreichung ist laut SDK auch ohne Verifizierung möglich; die Zustellung der Leistungsabrechnung über das digitale Postfach setzt eine Verifizierung voraus
- Verträge der Auslandskranken-, der Pflegezusatz- und der Lebensversicherung sind von der App-Nutzung ausgenommen; dort gilt die Einreichung der Originalbelege per Post
Beim Einreichen sollten pro Vorgang nur Belege zu einem Thema (Kranken- oder Pflegeversicherung) und einer versicherten Person erfasst werden.
Ob du eine Rechnung einreichst, entscheidest du. Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung kann Nicht-Einreichen günstiger sein; die Seite Beitragsrückerstattung und der Rückerstattungs-Rechner helfen bei der Einordnung. Aussagen zur tatsächlichen Bearbeitungsdauer oder zur Servicequalität treffen wir nicht.
Möglichkeiten beim Tarifwechsel
Bist du bereits bei der SDK versichert, kannst du nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG verlangen, dass dein Versicherer einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet; bei höheren oder umfassenderen Leistungen kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder Wartezeiten verlangen. Welche Tarife für dich in Frage kommen, nennt dir der Versicherer auf Anfrage. Richte sie schriftlich an die SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG (Kontakt: über die SDK-App oder das Kundenportal). Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe bietet der Tarifwechsel-Assistent; Hintergründe stehen unter Tarifwechsel.
Beschwerdewege
Bei Streit über eine Leistung oder eine Beitragsanpassung kannst du so vorgehen:
- Wende dich zuerst schriftlich an die SDK Süddeutsche Krankenversicherung AG und bitte um eine begründete Entscheidung.
- Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, kostenlose Rufnummer 0800 2550444) ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos. Laut Mitgliederliste des Ombudsmanns (abgerufen am 11.10.2026) gehört das Unternehmen zu den teilnehmenden Versicherern.
- Über Verstöße gegen Aufsichtsrecht kannst du dich bei der BaFin beschweren, die als Aufsicht im Impressum genannt wird. Sie entscheidet aber keine Einzelfälle.
- Der Rechtsweg bleibt unabhängig davon offen. Bei größeren Streitwerten oder Fristen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Weitere Hilfe bei abgelehnten Leistungen: Leistungsablehnung.
Quellen und Datenstand
Alle Angaben stammen von den folgenden offiziellen Seiten und wurden am 11.10.2026 abgerufen. Tarife, Apps und Unternehmensstruktur ändern sich; im Zweifel gelten das aktuelle Impressum und die Vertragsunterlagen.
- SDK: Impressum
- SDK: Private Krankenversicherung
- SDK: Leistungsabrechnung
- SDK: Mitgliederinformation zum Zusammenschluss (Presse)
- PKV-Ombudsmann: Versicherungsunternehmen
- Gesetzliche Grundlage: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 204
Redaktioneller Stand: Die Angaben wurden am 11.10.2026 aus den genannten Anbieterseiten zusammengestellt. Die fachliche Prüfung ist unter „Über diesen Beitrag“ ausgewiesen. Dieses Profil enthält keine Tarifempfehlung und keine Bewertung.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 10. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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