Zum Inhalt springen

Zielgruppen

Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 9. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kommt die PKV für dich infrage?
  3. Was die Entscheidung für Rechtsanwälte besonders macht
  4. Kosten und Finanzierung
  5. Typische Fallstricke
  6. Was du vor einer Entscheidung bedenken solltest
  7. Nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Als selbstständiger Rechtsanwalt kannst du grundsätzlich zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung wählen; entscheidend sind dein Versicherungsstatus und die Annahme durch einen privaten Versicherer. Als angestellter Rechtsanwalt ist ein Wechsel in die PKV grundsätzlich möglich, wenn dein regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein berufsständisches Versorgungswerk ersetzt keine Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob du als Rechtsanwalt in die PKV wechseln kannst, richtet sich vor allem nach deinem Beschäftigungsstatus und deiner bisherigen Versicherung.
  • Angestellte können sich grundsätzlich erst dann privat versichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Selbstständige sind nicht an diese Grenze gebunden. Die PKV prüft aber den Antrag und kann Gesundheitsangaben bei der Annahme berücksichtigen.
  • Beiträge in der PKV richten sich nicht nach deinem laufenden Einkommen. Plane deshalb auch Einkommensschwankungen, Krankentagegeld und die Zeit im Ruhestand ein.
  • Das Versorgungswerk ist für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung da; es übernimmt nicht die Krankenversicherung.

Kommt die PKV für dich infrage?

Dein Beruf allein berechtigt dich nicht zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Maßgeblich ist, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest und welchen Versicherungsstatus du hast.

Wenn du angestellt bist

Bist du bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Behörde angestellt, bist du grundsätzlich gesetzlich krankenversicherungspflichtig, solange dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Liegt es darüber, kannst du unter den geltenden Voraussetzungen in die PKV wechseln oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 77.400 Euro im Jahr (Stand 2026). Sie wird jährlich angepasst. Ob dein Einkommen für die Prüfung oberhalb der Grenze liegt, hängt von den dafür geltenden Regeln und der voraussichtlichen regelmäßigen Vergütung ab. Einmalige oder variable Vergütungsbestandteile solltest du daher nicht ohne Prüfung einrechnen.

Wenn du selbstständig oder freiberuflich arbeitest

Bei einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit gilt die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte nicht. Ob du dich privat versichern kannst, hängt unter anderem davon ab, ob du zuvor gesetzlich oder privat versichert warst und welche Regeln für deinen individuellen Versicherungsstatus gelten. Eine private Versicherung setzt außerdem voraus, dass ein Versicherer deinen Antrag annimmt.

Auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann für Selbstständige infrage kommen. Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein danach getroffen werden, ob ein PKV-Angebot im ersten Jahr günstiger erscheint.

Was die Entscheidung für Rechtsanwälte besonders macht

Kanzleigründung und schwankendes Einkommen

In einer eigenen Kanzlei können Einnahmen je nach Auslastung, Mandatsaufkommen und Kosten stark schwanken. Die PKV-Beiträge sinken nicht automatisch, wenn dein Gewinn zurückgeht. Du solltest daher prüfen, ob du die Beiträge auch in wirtschaftlich schwächeren Monaten zuverlässig tragen kannst.

Bei Selbstständigen ist außerdem wichtig, wie lange du bei Krankheit ohne Arbeitseinkommen auskommen könntest. Krankentagegeld kann einen vereinbarten Einkommensausfall absichern. Dabei zählen unter anderem der Beginn der Leistung, die Höhe und die Abstimmung mit deiner tatsächlichen finanziellen Situation. Es ersetzt keine Rücklage für andere laufende Kanzleikosten.

Anstellung, Arbeitgeberzuschuss und Wechsel der Tätigkeit

Als angestellte Rechtsanwältin oder angestellter Rechtsanwalt kann der Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Die Höhe richtet sich nach gesetzlichen Grenzen und den konkreten Beiträgen. Der Zuschuss ist nicht automatisch eine vollständige Übernahme der Kosten.

Ein späterer Wechsel von der Kanzlei in die Selbstständigkeit oder umgekehrt kann deinen Versicherungsstatus verändern. Kläre vor einem Wechsel, welche Folgen sich für Versicherungspflicht, Arbeitgeberzuschuss und die laufende Beitragszahlung ergeben.

Versorgungswerk und Ruhestand

Viele Rechtsanwälte sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Dieses dient der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und ist von der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterscheiden. Beiträge an das Versorgungswerk beenden also nicht die Pflicht, eine Kranken- und Pflegeversicherung zu haben.

Denk auch an die Zeit nach dem Berufsleben: PKV-Beiträge hängen nicht unmittelbar von der Höhe deiner Rente ab. Welche Entlastungen oder Zuschüsse im Alter greifen, hängt von deiner persönlichen Situation und den jeweils geltenden Regeln ab. Eine Entscheidung sollte deshalb nicht nur anhand heutiger Kanzleieinnahmen oder eines aktuellen Angebots getroffen werden.

Familie und Kinder

In der PKV ist jedes Familienmitglied grundsätzlich gesondert zu versichern. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige. Für Kinder können je nach Versicherungsstatus der Eltern besondere Regeln gelten. Prüfe daher die Gesamtkosten und die Absicherung der Familie, nicht nur deinen eigenen Beitrag.

Kosten und Finanzierung

Die Beiträge zur PKV werden nicht als fester Anteil deines aktuellen Gewinns berechnet. Für die Beitragshöhe sind unter anderem der gewählte Leistungsumfang, das Eintrittsalter und die Gesundheitsprüfung relevant. Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung. Ein Selbstbehalt kann den laufenden Beitrag beeinflussen, bedeutet aber, dass du bestimmte Kosten selbst trägst.

Bei angestellten Rechtsanwälten kann ein Arbeitgeberzuschuss die Finanzierung unterstützen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstgrenzen eingehalten werden. Selbstständige tragen ihre Beiträge grundsätzlich selbst. In beiden Fällen solltest du einkalkulieren, dass Beiträge und persönliche Lebensumstände sich im Laufe der Zeit ändern können.

Bestimmte Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden. Welche Anteile in deinem Fall abziehbar sind, richtet sich nach den steuerlichen Regeln und deiner individuellen Situation. Für eine konkrete steuerliche Einordnung ist eine Steuerberatung zuständig.

Typische Fallstricke

  • Versorgungswerk mit Krankenversicherung verwechseln: Die Altersversorgung ersetzt keine Kranken- oder Pflegeversicherung.
  • Nur den heutigen Beitrag vergleichen: Selbstständige müssen auch Zeiten mit geringeren Einnahmen und die Ruhestandsphase berücksichtigen.
  • Krankentagegeld übersehen: Prüfe, ab wann Leistungen einsetzen und ob die vereinbarte Absicherung zu deinem tatsächlichen Einkommensausfall passt.
  • Familienkosten ausblenden: Für Angehörige kann eine eigene Absicherung erforderlich sein. Beziehe deshalb die gesamte Familie in den Vergleich ein.
  • Gesundheitsfragen unvollständig beantworten: Bei einem Antrag müssen die abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
  • Rückkehr in die GKV voraussetzen: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist an Voraussetzungen gebunden und kann schwierig oder unmöglich sein. Verlasse dich nicht darauf, später ohne Weiteres zurückwechseln zu können.

Was du vor einer Entscheidung bedenken solltest

Der Wechsel in die PKV ist eine langfristige Entscheidung. Prüfe nicht nur, ob du heute wechseln kannst, sondern auch, wie sich Anstellung, Kanzleigründung, Familienplanung, längere Krankheit und Ruhestand auswirken könnten. Für Angestellte ist außerdem wichtig, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel dauerhaft erfüllt sind.

Eine spätere Rückkehr in die GKV ist nicht frei wählbar. Sie hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und deiner persönlichen Situation ab; insbesondere im höheren Alter kann sie ausgeschlossen sein. Wenn du dich nach Prüfung für einen PKV-Antrag entscheidest, beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Bei Unklarheiten solltest du vor der Antragstellung die Angaben anhand deiner Unterlagen klären.

Nächste Schritte

  1. Beschäftigungsstatus feststellen: Bist du angestellt, selbstständig oder in beiden Formen tätig? Bei gemischten Tätigkeiten kann die Einordnung entscheidend sein.
  2. Versicherungsverlauf prüfen: Halte fest, ob du derzeit gesetzlich oder privat versichert bist und welche Änderungen bei Arbeit und Einkommen bevorstehen.
  3. Gesamthaushalt betrachten: Berücksichtige Kranken- und Pflegeversicherung, Krankentagegeld, Selbstbehalt und die Absicherung von Angehörigen.
  4. Langfristige Tragbarkeit abwägen: Plane mit schwankenden Kanzleieinnahmen und berücksichtige, dass Beiträge nicht automatisch mit einem niedrigeren Einkommen sinken.
  5. Antragsangaben vorbereiten: Sammle die Unterlagen, die für die Gesundheitsfragen benötigt werden. Beantworte diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
  6. Einzelfragen klären: Bei Unsicherheit zu Versicherungsstatus, Steuern oder rechtlichen Folgen kann eine dafür qualifizierte Fachperson die individuelle Situation prüfen.

Häufige Fragen

Können Rechtsanwälte unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln?

Nicht in jedem Fall. Für Angestellte gelten die Regeln zur Versicherungspflicht und die Versicherungspflichtgrenze. Für Selbstständige ist die Einkommensgrenze für Angestellte nicht maßgeblich; der individuelle Versicherungsstatus und die Annahme des Antrags bleiben aber relevant.

Reicht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk als Krankenversicherung?

Nein. Das Versorgungswerk dient der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Du brauchst zusätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung.

Sind die PKV-Beiträge für Selbstständige an den Kanzleigewinn gekoppelt?

Nein. Die Beiträge werden nicht als fester Anteil des aktuellen Gewinns berechnet. Deshalb solltest du auch bei schwankenden Einnahmen prüfen, ob du die laufenden Kosten tragen kannst.

Können Kinder in der PKV beitragsfrei mitversichert werden?

Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV grundsätzlich nicht. Für Kinder gelten je nach Versicherungsstatus der Eltern besondere Regeln; prüfe die konkrete Absicherung der Familie.

Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Eine Rückkehr ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich und nicht frei wählbar. Sie kann schwierig oder ausgeschlossen sein. Beziehe diese Unsicherheit in deine Entscheidung ein.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
9. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)

Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.

Weiterlesen

Das könnte dich auch interessieren

Mehr zum Thema: Zielgruppen · Kosten und Beiträge · PKV verstehen · Beruf und Lebensveränderungen

Suche

Tipp: Mit / oder ⌘K öffnest du die Suche von überall.