Kurz erklärt
Eine Anwartschaftsversicherung hält vertraglich die Möglichkeit offen, eine private Krankenversicherung später wieder aufzunehmen. Während der Anwartschaft besteht in der Regel kein voller Krankenversicherungsschutz; die genauen Bedingungen hängen vom Vertrag ab.
Eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Vereinbarung, mit der du deinen Versicherungsschutz vorübergehend ruhen lassen und dir bestimmte Rechte für eine spätere Rückkehr sichern kannst. Sie kann zum Beispiel eine Rolle spielen, wenn du zeitweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist oder dich länger im Ausland aufhältst. Eine Anwartschaft ersetzt während dieser Zeit keinen vollständigen Krankenversicherungsschutz: Du musst anderweitig abgesichert sein.
Es gibt meist eine kleine und eine große Anwartschaft. Bei einer kleinen Anwartschaft wird häufig der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses für eine spätere Wiederaufnahme berücksichtigt. Eine große Anwartschaft kann zusätzlich Alterungsrückstellungen berücksichtigen. Welche Rechte genau gesichert werden, ob bei der Rückkehr eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt und welche Beiträge anfallen, richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Auch für den Abschluss einer Anwartschaft können Gesundheitsangaben erforderlich sein; sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Alltagsbeispiel: Eine privat versicherte Person nimmt eine Tätigkeit auf, durch die sie vorübergehend versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Eine Anwartschaft könnte ihr ermöglichen, später unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen in die PKV zurückzukehren. Sie garantiert aber weder automatisch eine Rückkehr noch übernimmt sie während der Anwartschaft Behandlungskosten. Vor dem Abschluss solltest du deshalb prüfen, wie lange die Vereinbarung gilt und welche Voraussetzungen für die Wiederaufnahme gelten.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 10. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
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