Kurz erklärt
Der Selbstbehalt ist der Anteil an versicherten Behandlungskosten, den du selbst bezahlst. Erst wenn die Bedingungen des Tarifs erfüllt sind, erstattet der Versicherer darüber hinausgehende Kosten. Höhe und Berechnung unterscheiden sich je nach Vertrag.
Ein Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein vereinbarter Anteil an bestimmten versicherten Kosten, den du selbst trägst. Er kann zum Beispiel als fester Betrag pro Jahr oder als prozentualer Anteil geregelt sein. Welche Form gilt und für welche Leistungen der Selbstbehalt berechnet wird, steht in den Tarifbedingungen. Manche Verträge begrenzen den Selbstbehalt zusätzlich.
Ein Alltagsbeispiel: Du reichst eine Rechnung für eine Behandlung ein. Falls die Leistung versichert ist, prüft der Versicherer die Rechnung nach den Vertragsbedingungen. Ein Teil der Kosten kann dann bei dir bleiben, etwa weil ein jährlicher Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft ist oder ein prozentualer Eigenanteil gilt. Die konkrete Erstattung hängt vom Tarif und der Art der Behandlung ab.
Ein Selbstbehalt ist nicht dasselbe wie ein Beitragsrückerstattungsmodell. Beim Selbstbehalt zahlst du einen Teil bestimmter Kosten selbst; eine Beitragsrückerstattung kann unter den jeweiligen Vertragsbedingungen infrage kommen, wenn du keine Leistungen einreichst. Ein vereinbarter Selbstbehalt kann sich auf die laufenden Kosten auswirken, wenn du Behandlungen selbst bezahlst. Ob diese Gestaltung für dich passt, hängt unter anderem davon ab, welche Kosten du tragen kannst und welche Leistungen der Tarif umfasst. Prüfe deshalb die Bedingungen, bevor du den Selbstbehalt mit anderen Tarifen vergleichst.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 9. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
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