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Lexikon

Standardtarif in der PKV: einfach erklärt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 10. Oktober 2026

Kurz erklärt

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung, der den Zugang zu einer grundlegenden Absicherung ermöglichen soll. Er steht nicht allen Privatversicherten offen: Ob du ihn nutzen kannst, hängt unter anderem davon ab, wann dein Vertrag begonnen hat und ob du die geltenden Voraussetzungen erfüllst.

Der Standardtarif ist ein besonderer Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Er richtet sich an bestimmte langjährig Privatversicherte und soll ihnen eine bezahlbare Absicherung mit Leistungen ermöglichen, die sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Die Versorgung wird dabei weiterhin über einen privaten Versicherungsvertrag geregelt. Abrechnung und Erstattung können sich deshalb von den Abläufen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden.

Der Zugang zum Standardtarif ist eingeschränkt. Er kommt grundsätzlich nur für Personen infrage, deren PKV-Vertrag bereits vor 2009 bestand und die weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Welche Bedingungen im Einzelfall gelten, kann etwa vom Alter, der bisherigen Versicherungsdauer und der Einkommenssituation abhängen. Der Standardtarif ist daher keine frei wählbare Tarifstufe, in die jede privatversicherte Person wechseln kann. Auch die konkreten Leistungen und Beiträge sollten vor einem Wechsel anhand der eigenen Vertragsunterlagen und der Auskunft des Versicherers geprüft werden.

Ein Alltagsbeispiel: Eine Person ist schon lange privat versichert und möchte im Ruhestand ihre laufenden Versicherungskosten überprüfen. Sie fragt ihren Versicherer, ob sie die Voraussetzungen für den Standardtarif erfüllt. Ist das der Fall, kann sie prüfen, wie sich Leistungen, Beitrag und mögliche Selbstbeteiligungen im Vergleich zum bisherigen Tarif verändern. Das Beispiel ist allgemein gehalten und sagt nichts darüber aus, ob eine bestimmte Person tatsächlich wechseln darf oder ob der Tarif für sie passend ist. Der Standardtarif ist außerdem nicht mit dem Basistarif gleichzusetzen; es handelt sich um unterschiedliche Tarife mit eigenen Zugangsregeln.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
10. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)

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