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Steuern

PKV-Beiträge als Ehepaar von der Steuer absetzen

Redaktion · 4 Minuten Lesezeit · 10. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Ehepaare in der Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen. Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung sind grundsätzlich ebenfalls berücksichtigungsfähig; steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Beitragsrückerstattungen können den absetzbaren Betrag mindern. Bei einer gemeinsamen Veranlagung werden die steuerlich relevanten Aufwendungen beider Ehepartner berücksichtigt, aber nicht jeder gezahlte Euro führt zu einer gleich hohen Steuerersparnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepaare können Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich geltend machen, soweit sie der Basisabsicherung dienen.
  • Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung können ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Für zusätzliche Leistungen, etwa über die Basisabsicherung hinaus, gelten andere Regeln und gegebenenfalls Höchstbeträge.
  • Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Beitragsrückerstattungen können den absetzbaren Betrag reduzieren.
  • Ob Ehepaare gemeinsam oder einzeln veranlagt werden, beeinflusst die Berechnung der Steuer. Die steuerliche Berücksichtigung ist aber keine vollständige Erstattung der Beiträge.

Erklärung / Hintergrund

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bei einer privaten Krankenversicherung zählt dazu vor allem der Beitragsanteil, der eine Absicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die private Pflege-Pflichtversicherung wird ebenfalls steuerlich berücksichtigt.

Nicht jeder Bestandteil eines PKV-Beitrags wird dabei gleich behandelt. Beitragsanteile für zusätzliche Leistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen, sind nicht automatisch in gleicher Höhe absetzbar. Sie können unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen. Dafür gelten begrenzte Höchstbeträge, die durch andere Versicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sein können.

Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt als Sonderausgabe. Das senkt grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen; es bedeutet nicht, dass das Finanzamt den absetzbaren Betrag direkt zurückzahlt. Wie stark sich die Beiträge auswirken, hängt unter anderem von den übrigen Einkünften, den geltend gemachten Aufwendungen und der persönlichen Steuersituation ab.

So läuft es in der Praxis

Der Versicherer weist in der Regel aus, welcher Teil der Beiträge steuerlich für die Basisabsicherung berücksichtigt werden kann. Häufig werden die relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Prüfe trotzdem, ob die Angaben in deiner Steuererklärung beziehungsweise im Steuerbescheid nachvollziehbar sind.

Bei Ehepaaren kommt es außerdem darauf an, ob ihr eine gemeinsame oder eine Einzelveranlagung wählt. Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte gemeinsam besteuert und die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen beider Ehepartner fließen in die gemeinsame Berechnung ein. Bei einer Einzelveranlagung werden die Ehepartner getrennt betrachtet. Die konkrete Zuordnung der Aufwendungen kann davon abhängen, wer die Beiträge wirtschaftlich getragen hat und wie die Veranlagung erfolgt.

Ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV ist bei der Ermittlung der abziehbaren Beiträge zu berücksichtigen. Auch Beitragsrückerstattungen können den steuerlich anzusetzenden Betrag mindern. Maßgeblich sind die Angaben des Versicherers und die steuerlichen Regeln für das jeweilige Jahr.

Beispiel

Ein Ehepaar ist privat versichert. Eine Person ist angestellt und erhält einen Arbeitgeberzuschuss, die andere Person trägt ihre Beiträge selbst. Für die Steuererklärung sind nicht einfach die gesamten überwiesenen Beiträge maßgeblich: Relevant sind insbesondere die ausgewiesenen Anteile für die Basisabsicherung und Pflege-Pflichtversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss und mögliche Rückerstattungen können die berücksichtigungsfähigen Beträge beeinflussen. Bei gemeinsamer Veranlagung werden die steuerlich relevanten Aufwendungen beider Personen in der gemeinsamen Berechnung berücksichtigt.

Das Beispiel beschreibt nur den allgemeinen Ablauf. Es lässt sich daraus keine individuelle Steuerersparnis ableiten.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Den gesamten Beitrag als absetzbar ansetzen: Zusatzleistungen sind nicht automatisch Teil der Basisabsicherung.
  • Arbeitgeberzuschüsse übersehen: Steuerfreie Zuschüsse können den abziehbaren Betrag mindern.
  • Rückerstattungen nicht beachten: Eine Beitragsrückerstattung kann für die steuerliche Erfassung relevant sein.
  • Zusammenveranlagung mit einer vollständigen Erstattung verwechseln: Sonderausgaben mindern grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen; sie werden nicht Euro für Euro ausgezahlt.
  • Die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer mit der zahlenden Person gleichsetzen: Für die steuerliche Einordnung kann auch wichtig sein, wer die Beiträge tatsächlich getragen hat.
  • Kinderbeiträge ungeprüft einbeziehen: Für Beiträge privat versicherter Kinder können besondere Voraussetzungen gelten. Ob und wie sie angesetzt werden, hängt von den Umständen ab.

Das solltest du prüfen

  • Liegt die Beitragsbescheinigung des Versicherers für das betreffende Steuerjahr vor?
  • Sind Basisabsicherung und Pflege-Pflichtversicherung nachvollziehbar ausgewiesen?
  • Wurden Arbeitgeberzuschüsse und Beitragsrückerstattungen berücksichtigt?
  • Wollt ihr eine gemeinsame oder eine Einzelveranlagung wählen?
  • Ist klar, wer die Beiträge tatsächlich gezahlt beziehungsweise wirtschaftlich getragen hat?
  • Gibt es weitere Vorsorgeaufwendungen, die bei begrenzten Höchstbeträgen eine Rolle spielen?

Häufige Fragen

Können Ehepaare beide PKV-Beiträge absetzen?

Grundsätzlich können die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge beider Ehepartner einbezogen werden. Welche Beträge angesetzt werden können, hängt unter anderem von der Basisabsicherung, Zuschüssen, Rückerstattungen und der Art der Veranlagung ab.

Sind alle privaten Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?

Nein. Besonders relevant ist der Beitragsanteil für die Basisabsicherung. Beiträge für zusätzliche Leistungen werden steuerlich anders behandelt und können unter Höchstbeträge fallen.

Macht die Zusammenveranlagung die PKV-Beiträge vollständig absetzbar?

Nein. Eine gemeinsame Veranlagung ändert nichts daran, dass nur die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen angesetzt werden können. Außerdem ist ein Sonderausgabenabzug keine vollständige Erstattung der Beiträge.

Muss ich die PKV-Beiträge selbst in die Steuererklärung eintragen?

Die Daten werden häufig elektronisch übermittelt oder in der Steuererklärung vorausgefüllt. Du solltest die Angaben trotzdem mit der Bescheinigung des Versicherers abgleichen und Abweichungen klären.

Was gilt bei einer Beitragsrückerstattung?

Eine Rückerstattung kann den steuerlich anzusetzenden Beitrag beeinflussen. Prüfe die Bescheinigung des Versicherers und die Angaben für das betreffende Steuerjahr. Bei Unsicherheit kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Einordnung im Einzelfall prüfen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
10. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 11. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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