Beihilfe und Restkosten im Überblick
Beispiel: So teilt sich eine Rechnung auf
Beihilfe zahlt nur auf die beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht beihilfefähige Teile und Eigenanteile bleiben bei dir. Die Restkostenversicherung deckt den Rest, soweit der Tarif ihn erstattet.
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Häufige Fragen zur Beihilfe
Was ist die Beihilfe?
Der Dienstherr übernimmt einen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den restlichen Anteil sichern Beamte in der Regel mit einer privaten Restkostenversicherung ab.
Gelten die Sätze überall gleich?
Nein. Für den Bund sind sie in der Bundesbeihilfeverordnung geregelt, die Länder regeln sie selbst. Für einzelne Länder haben wir die Sätze an der Verordnung bzw. an einem amtlichen Informationsblatt geprüft. Bei allen anderen trägst du deine Sätze selbst ein. Sie stehen in deinem Beihilfebescheid.
Warum steigt mein Satz mit dem zweiten Kind?
Beim Bund steigt der Satz für Beihilfeberechtigte bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 %, wenn ein Familienzuschlag bezogen wird. Die Restkostenversicherung sollte sich daran anpassen lassen.
Gibt es Beihilfe für Partner:in immer?
Nein. Beim Bund müssen die Einkünfte von Partner:in unter einer Grenze von etwa 20.000 Euro im Jahr liegen. Sie wird jährlich angepasst. Darüber braucht Partner:in eine eigene Absicherung.
